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Rezepte und Verordnungen

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellen die behandelnden Ärzte (i. d. R. Allgemeinmediziner oder der Facharzt) aus. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Gesamtkosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten müssen in der Regel pro Rezept 10 % plus derzeit 10 Euro Verordnungsgebühr selbst tragen. Unter bestimmten Umständen können Sie sich von diesem Eigenanteil befreien lassen. Klären Sie das bitte mit Ihrer Krankenkasse.

 

Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten, in der eine Funktionsanalyse durchgeführt wird und gemeinsam mit dem Patienten die Ziele für die ergotherapeutische Behandlung festgelegt werden. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der vom Arzt verordneten Leistung. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Ergotherapie auch als Hausbesuch verordnet werden.

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